Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Präsenzseminare, Workshops und Ausbildungen
von www.arne-svagatam.de/impressum
Arne Paepcke, Ringstraße 15, 20279 Drestedt
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an
Präsenzseminaren, Workshops, Ausbildungen und sonstigen Präsenzveranstaltungen zwischen
[Name/Firma] – nachfolgend „Veranstalter“ – und dem Teilnehmer.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden keine
Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Gegenstand der Leistung
(1) Der Veranstalter bietet Präsenzseminare und Schulungen im Bereich der persönlichen
Weiterentwicklung, Ressourcenaktivierung und Förderung des Wohlbefindens an.
(2) Die Seminare dienen nicht der medizinischen, heilkundlichen oder psychotherapeutischen
Diagnose, Behandlung oder Therapie. Sie ersetzen keine ärztliche oder psychotherapeutische
Behandlung.
(3) Es werden keine Heilversprechen abgegeben. Ein konkreter persönlicher oder
wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.
(4) Soweit Inhalte nach den Vorgaben des Kamasha Trainer Kodex (KTC)® vermittelt werden,
erfolgt die Durchführung unter Beachtung der maßgeblichen Qualitäts- und Herkunftsvorgaben.
Geschützte Bezeichnungen, Originaltitel und Herkunftshinweise werden entsprechend den
geltenden Vorgaben verwendet.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Seminare auf der Website, in Flyern, sozialen Medien oder sonstigen
Medien stellt noch kein verbindliches Angebot dar.
(2) Die Anmeldung des Teilnehmers per Buchungsformular, E-Mail oder in sonstiger Textform ist
ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages.
(3) Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch den Veranstalter in Textform zustande.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten oder individuell vereinbarten
Preise.
(2) Die Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig, sofern nichts anderes
vereinbart ist.
(3) Gerät der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, die gesetzlichen
Verzugszinsen zu verlangen.
(4) Der Veranstalter kann die Teilnahme von der vollständigen Zahlung der Seminargebühr
abhängig machen.
§ 5 Leistungsumfang, Durchführung und Änderungen
(1) Inhalt, Dauer, Veranstaltungsort, Termine und Zeiten ergeben sich aus der jeweiligen
Seminarbeschreibung.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, sachlich gerechtfertigte Änderungen des Ablaufs, des
Zeitplans oder einzelner Inhalte vorzunehmen, soweit dadurch der Gesamtcharakter des
Seminars nicht wesentlich verändert wird.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verhinderung des vorgesehenen Trainers, insbesondere
wegen Krankheit, Unfall oder sonstiger nicht vorhersehbarer Umstände, einen fachlich
gleichwertigen Ersatztrainer einzusetzen.
(4) Ein Anspruch auf Durchführung durch eine bestimmte Person besteht nur, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 6 Mindestteilnehmerzahl und Absage durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, das Seminar abzusagen, wenn die angegebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Durchführung aus wichtigem Grund
unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere bei Erkrankung des Trainers, höherer Gewalt,
behördlichen Anordnungen, Ausfall der Veranstaltungsräume oder sonstigen unvorhersehbaren
Ereignissen.
(2) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden im Fall der Absage vollständig erstattet.
(3) Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften und dieser AGB.
(4) Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten des Teilnehmers werden nicht erstattet,
sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
§ 7 Stornierung durch den Teilnehmer
(1) Eine Stornierung durch den Teilnehmer bedarf der Textform.
(2) Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Stornierung beim Veranstalter.
(3) Im Fall der Stornierung werden folgende pauschale Entschädigungen berechnet:
- bis 28 Kalendertage vor Seminarbeginn: kostenfrei,
- 27 bis 14 Kalendertage vor Seminarbeginn: 30 % der Seminargebühr,
- 13 bis 8 Kalendertage vor Seminarbeginn: 50 % der Seminargebühr,
- ab 7 Kalendertagen vor Seminarbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % der Seminargebühr.
(4) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein Schaden oder
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 8 Ersatzteilnehmer und Umbuchung
(1) Der Teilnehmer ist berechtigt, bis zum Beginn des Seminars einen geeigneten
Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen.
(2) Nimmt ein Ersatzteilnehmer den Platz verbindlich ein und begleicht dieser die
Teilnahmegebühr vollständig, entfällt die Stornopauschale.
(3) Der Veranstalter kann für die Bearbeitung der Umbuchung oder des Teilnehmerwechsels
eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe von [Betrag] verlangen.
(4) Ein Anspruch auf Umbuchung auf einen anderen Termin besteht nicht. Der Veranstalter kann
einer Umbuchung im Einzelfall aus Kulanz zustimmen.
§ 9 Teilnahmevoraussetzungen und Eigenverantwortung
(1) Jeder Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich an dem Seminar teil.
(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter vor Seminarbeginn über erhebliche
körperliche oder psychische Einschränkungen zu informieren, soweit diese für die sichere
Teilnahme relevant sein können.
(3) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn
durch ihr Verhalten der Ablauf erheblich gestört wird, andere Teilnehmer gefährdet werden
oder berechtigte Weisungen des Veranstalters oder Seminarleiters nicht beachtet werden.
(4) Im Fall eines berechtigten Ausschlusses bleibt der Anspruch auf die Teilnahmegebühr
bestehen, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist.
§ 10 Zertifikate und Seminarunterlagen
(1) Soweit vorgesehen, erhält der Teilnehmer nach ordnungsgemäßer Teilnahme eine
Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat.
(2) Voraussetzung für die Ausstellung eines Zertifikats ist die vollständige Teilnahme sowie die
Erfüllung etwaiger in der Seminarbeschreibung genannter Voraussetzungen.
(3) Ausgehändigte Seminarunterlagen, Skripte, Präsentationen und sonstige Materialien sind
urheberrechtlich geschützt.
(4) Sie dürfen ausschließlich zur persönlichen Nutzung verwendet werden. Eine Vervielfältigung,
Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung – ganz oder
auszugsweise – ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig.
(5) Dies gilt auch für Lehrunterlagen und Inhalte, die auf geschützten KTC-/Kamasha-Inhalten
beruhen.
§ 11 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
(4) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
(5) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen
ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und
eingesetzten Trainer des Veranstalters.
§ 12 Datenschutz
Pe r s o n e n b e z o g e n e D at e n w e rd e n a u s s c h l i e ß l i c h i m Ra h m e n d e r g e l t e n d e n
datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen enthält die
gesonderte Datenschutzerklärung des Veranstalters.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
der Sitz des Veranstalters, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
